Altwied aktuell



Der Hof zu Altwied

Der Hof zu Altwied

Magdalena Gräfin zu Wied, Runkel und Isenburg (Witwe), geborene Gräfin zu Hardeck, bringt im Jahre 1645 zum ersten Mal den Altwieder Hof in den Blick. Zu Beginn dieses Jahrhunderts war Johannes Bell von Niederbieber der Pächter des Hofes gewesen. Nun bat Lorenz, der Hüttenschreiber, inständig darum, daß man ihm doch den Viehhof überließe. Die Gräfin "verwilligte ihm günstiglich das Viehhaus, beneben seinem Stübgen und Speiche oder Cämmergen in dem Haus off der erden", außerdem ein "Ställgen" gleich an der Pforten. Die Pachtdauer war zunächst auf ein Jahr angesetzt. Lorentz muß Haus, Speicher, Kammer und Stall auf seine Kosten in Dach und Fach halten. Die jährliche Pachtsumme war auf vierzig Reichstaler angesetzt.


Außer dem Altwieder Hof hatte Magdalena, Gräfin zu Wied, fast alle anderen Höfe (Gommerscheid, Ehlscheid, Bonefeld, Rengsdorf und Hardert) ihrer Tochter Walpurgis zugebracht. Für etliche Zeiten schweigen nun die wiedischen Akten über den Altwieder Hof, bis Graf Friedrich Wilhelm 1732 darlegt, daß die Einwohner von (Alt-)Wied diesen Hof einige Jahre in Lehnung gehabt hätten, nun aber wäre dieser Hof wieder frei. Nochmals wurde der Hof 1732 auf 12 Jahre an den Schultheißen Honnefelder (von Wied), Georg Andreas Schmidt, Peter Busch, Hubertus Pfäder, Christ Heinrich, Christ Wilhelm Kaul, Peter Grießheimer, Ludwig Grießheimer, Johann Mathias Euler, Johann Christ Moritz verpachtet.


Vorerst blieb es auch dabei, daß die Einwohner Altwieds den Hof weiterhin pachteten. Im Jahre 1765 verlauten Einzelheiten über den Hof. Er bestand aus einem Wohnhaus, Scheune und Stallung, Hofbering und den dazugehörigen Hofgebäuden. Der vernachlässigte Weinberg mußte wieder besser in Ordnung gebracht werden. Nötigenfalls stellt der Graf das Baumaterial zur Verfügung. Die Bauleute mußten aber Kost und Trank frei erhalten. Heu und Stroh waren für den jeweiligen Pächter unverkäuflich. Das Brandholz lieferte die Gemeinde kostenfrei. Es konnte eine Pachtermäßigung bis zu einem Drittel gewährt werden, wenn sich ein Unglück (Hagel, Brand, Trockenheit) ereignete. Es war eine Bürgschaft zu hinterlegen. In der Zeit der Ernte bestand ein Anspruch auf Dienstgeld. Die Obstbäume wurden bei jeder Pachtung gezählt. Es durften keine Einzelstücke weiterverpachtet werden. "Was die Brücke über den Mühlengraben betrifft, soll solche von Hof- und Mühlenpächter unterhalten werden."


1765 war der Hof noch nicht verpachtet. Erfolglos bemühte sich der aus Oberbieber kommende Johann Friedrich Britz um die Pachtung, weil ihm besonders an dem Weingarten lag. Schließlich ging der Hof damals nach erfolgter Ausschreibung für 180 Rtl. jährlich (bis 1771) an sechs Einwohner Altwieds. Die geforderten 200 Rtl. wurden nicht erreicht. 1766 äußerten die Pächter die Klage, daß die herrschaftlichen Gänse, die frei herumliefen, großen Schaden anrichteten. Übrigens waren nur die Pächter des Melsbacher Hofes und des Hahnhofes berechtigt, ihre Schafe auf den Wiesen Wieds zu hüten. Der Hof hatte bis zu diesem zeitpunkt nie über ein Inventar verfügt. Noch 1776 trachtete Johann Friedrich Britz (Oberbieber) nach der Pachtung des Hofes. Er bot 5 Malter Gerste, 6 Malter Korn, 4 Sümmer Erbsen, 2 Sümmer Wicke, 2 Sümmer Heidekorn und drei Malter Hafer. Er sagte zu, die Schäden auf dem Hof zu reparieren. Auch der Supplicant (Bittsteller) Jacob Hertzog vermochte den Grafen nicht zu überzeugen, so daß schließlich doch die Gemeinde in der Lehnung des Hofes verblieb - für 202 Rtl.

Die Größe des Hofes machte 1777 im ganzen 74 Morgen, 29 Ruten und 10 Schuh an Ackerland aus, 4 Morgen und 1 Viertel und 20 Ruten sowie 8 Schuh betrug der Weinberg. Gärten: 1 Morgen, 24 Ruten und 4 Schuh, Wiesen: 12 Morgen, 2 Viertel, 35 Ruten und 7 Schuh, Viehweide: 1 Morgen, 2 Viertel und 2 Ruten.


Die Pachtsumme war in zwei Raten zu entrichten, und zwar an Johanni und Martini. Im Jahre 1771 wurden drei Hauptpächter ausgewiesen. Im gleichen Jahr hieß es: Beim Altwieder Hof ist der sogenannte Judenkeller-Platz, haltend 35 Ruten und 4 Schuh, bisher mit verpachtet worden. Dieser "Gras-Placken" soll künftig nicht mehr mit dem Hof verpachtet werden.


1771 war die Gemeinde Altwied wiederum Pächter, in deren Namen Gerhard Moritz (sicherlich schon Schultheiß) unterzeichnete. Die Verpachtungszeit sollte auf sechs Jahre lauten.


1773 bat der Pfarrer Breusing den gräflichen Herrn, ihm acht Ruten von dem herrschaftlichen Hofgarten zu belassen, dies könnte den Pfarrgarten der Pfarrei verbessern, wodurch die Symmetrie des Pfarrhauses mit dem Garten erhalten würde. Die acht Ruten wären ehedem dem Pastor Caesar in Pacht gegeben worden.


Die Äcker des Hofes hatten die nachfolgende Lage:

1) Aufm Acker hinter dem Schloß 2) das Bungerts Stück 3) das Rapperts Stück 4) auf der Daubach 5) Obig dem Michelberg 6) in der Brandweiden 7) Auf Haußloch 8) Langs Creutzeich und die Flohheg 9) Am Kimmelberg (an Creutzeich) 10) Ober dem großen Weingart 11) Bei der Wolfeich 12) In der Pfauweide 13) an der Murenbach langs der Armen Weingart (d.h. Kreuzkirche).


Um 1770 hatten die Weinberge des Altwieder Hofes schon eine verstreute Lage, nämlich: 1) In der Brandweiden 2) Ober dem Weg am Kimmelberg vom Lauberg an bis an Johs Schmid 3) Noch am Kimmelberg (langs Johann Wilhelms Grießheimer) 4) Im Kimmelberg ober dem Fuhrweg so nach Melsbach gehet ein Weinberg-Driesch 5) Noch daselbst ein Driesch 6) Im Kimmelberg auf der Höhe (langs Peter Schenkelberg) 7) Hinten im Kimmelberg (langs Carl Mitler) 8) Im Vogelsang ein feldgen 9) Der Mantel Weingart 10) Im Kimmelberg (langs Johann Wilhelm Grießheimer).


Ab 1776 war es der Wille des Verpächters, daß die Ecker- und Brandholzgerechtigkeit des Hofes in dem Pachtvertrag eine besondere Berücksichtigung fand. Der Hofpächter hatte die Erlaubnis, 5 Schweine in den Märkerwald Buchlohe zu treiben. Diese Eckergerechtsamkeit bezog sich auf Buchlohe wie auch Creutzeichen. Die Frage der Weidgerechtigkeit blieb damals ungeklärt.


In den Jahren 1776/77 tauchte der Gedanken auf, das Hofgebäude gründlich zu reparieren. Doch die Berechnungen erschreckten in der Höhe den gräflichen Herrn. Am 17. Mai 1777 war die Entscheidung gefallen. Das Altwieder Hofgebäude wurde verkauft. Die Felder sollten künftig stückweise verpachtet werden. Weil das Hofgebäude einzustürzen drohte, mußte die Versteigerung auf Abruch erfolgen. Schließlich zahlte Philipp Fackert für Wohnhaus und Bauplatz 92 Reichstaler. Die abbruchreifen Teile gingen an den Rasselsteiner Müller Lotz. Fackert wollte eigentlich das Haus umbauen, dann aber war er 100 Rtl. zu geben bereit, wenn er das Haus niederlegen könnte, weil er sich mit dem Gedanken trüge, ein neues an anderer Stelle zu erbauen.


Der Judenkeller wurde von 1777 bis 1789 an den Altwieder Johann Peter Schmid verpachtet. Er gab dafür 2 Rtl. und 30 Albus (also 42 Albus weniger).


Ein Teil des Hofgebäudes blieb offensichtlich dem gräflichen Herrn erhalten, denn es war vorerst Bestandteil bei den Verpachtungen.

Gemeinschaftlich pachteten für 12 Jahre (1777-1789) die Altwieder Gerhard Moritz, Johann Pitter Schmitt, Johann Friedrich Fackert, Johann Georg Krämer, Johann Paulus Kell, Johann Hermann Scheitt, Philipp Mey und Hans Georg Simon nun stückweise Hofgüter. Sie zahlten 224 Rtl.


Es bahnte sich eine ruhige Pachtzeit an, wenn nicht das Gesuch des Melsbacher Johann Georg Flohr beim Grafen eingetroffen wäre, mit der Anfrage, ihm einen Bauplatz zu gewähren. Der begehrte Platz lag schon vor dem dort befindlichen Hofhaus oben im Dorf. Dieser Platz war schon mit dem Hof an die Melsbacher verpachtet, und zwar in gemeinschaftlicher Pachtung. Dort aber war für die Melsbacher von jeher der Bleichplatz gewesen. Nur mit Mühe war es möglich, ein solches Ansinnern abzuwenden und somit die Melsbacher zu beruhigen. Die Rentkammer war der Meinung, es sollte nicht das Ackerland zum Bauen verwendet werden. Auch bestünde die Gefahr eines Brandes.


Pastor Held schrienb 1790 an den Fürsten: Die Pastorei hat kein Kelterhaus, dessen sie doch eines nötig hat, um in dem Trocknenen das Obst auszukeltern. Die Märkerschaft Alt(en)wied und Bi(e)ber hat der Pfarr einige Eichenstämme zu einem Kelterhaus geschenkt. Sie hat aber keinen schicklichen Ort oder Platz, weil(en) der Pfarrhof zu klein ist, wohin sie dasselbe stellen kann. Hiesiger herrschaftlicher Hof hat eine Hofreithe, wo das alte Hofhaus gestanden, welche an dem Pfarrhof lieget und jetzt an verschiedene Einwohner zu Alt(en)wied bis auf ungefähr 5 Ruten für Bauplätze verkauft worden ist, welche 5 Ruten nun ganz eingeschränkt liegen, daß sie weder von den Hofpächtern noch auch von einem wohl benutzt werden können. Pfarrer Held bat, daß der Fürst diese 5 Ruten der Pastorei zur Erstellung eines Kelterhauses schenken möge.


Inzwischen hatte Schultheiß Moritz seinen Vorgänger Honnefelder abgelöst. Er unterzeichnete 1801 einen auf 12 Jahre abgeschlossenen Vertrag (bis 1813). Die Pachtkosten hatten sich nun auf 230 Rtl. gesteigert. Die damaligen Pächter: Müller Fackert, Johann Philipp Fackert, Johann Philipp Kaul, Johann Peter Hill, Johann Philipp May, Johannes Größhenner, Johann Georg Herzog, Balthasar Größhenner und Johann Philipp Runkel.

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