Altwied aktuell



Die Mühle in Altwied

Die Mühle in Altwied

Die frühere Mühle in Altwied war im Dorf gelegen. Sie war allerdings um einiges später errichtet worden als die Mühlen in den angrenzenden Kirchspielen. In einer ersten Nachricht heißt es 1743, daß die Mühle dachlos wäre. Etwas später (1777) war das neben der Mühle gelegene Wiesenplätzchen für 2 Rtl. verpachtet.



Jedenfalls war die Mahl- und Ölmühle in Altwied in ihren Anfängen schon herrschaftlich, denn im Jahre 1743 war sie für 28 Malter Korn verpachtet. Doch diese Mühle stand niemals auf der Seite des Glücks. Recht heftig wurde 1776 die Klage vorgetragen, daß die Mühle schon verkauft worden wäre. Das Hochwasser hatte große Teile der Mühle weggerissen. An der Mühle befand sich die Klause (Schleuse?), die aber nicht gehörig unterhalten worden war.


Lageplan (Alt)-Wied um 1750


Bei den Ablöseverhandlungen 1857 hatte sich der Müller Ludwig Thiel nicht eingefunden, so daß der damalige Rentmeister Reinhardt sich alleine der geschichtlichen Entwicklung der Mühle entsann. Er legte ein Verzeichnis der bisherigen Pächte und des entrichteten Wasserlaufzinses vor. Er klagte darüber, daß in den Heberegistern nicht immer klar zwischen Mühlenpacht und dem Wasserlaufzins getrennt war. Über das Jahr 1771 gingen die Aufzeichnungen nicht hinaus. Jacob Britz aus Oberraden hatte 1771 die Mahl- und Ölmühle für 280 Rtl. gekauft. Von 1771 bis 1777 zahlte er dem Grafen für die Mahlgäste 75 Rtl., für den Wasserlauf 12 Rtl. und für die Ölmühle 20 Rtl. Im Jahre 1774 zeigte der Mühlenbesitzer Britz an, daß er die Mühle an Andreas Härig für 350 Rtl. verkauft hätte. Der Graf genehmigte diesen Eigentumswechsel. Der neue Eigentümer zahlte wie Britz auch jährlich 170 Rtl. Es liegen Eintragungen für die Jahre 1785 bis 1787 vor; die drei folgenden Jahre wurde offensichtlich von der Rentkammer übersehen. Im Jahre 1798 wurde zum erstenmal ein Wasserlaufzins von 24 Rtl. eingetragen, gemäß "Übereinkunft" heißt es. Im Jahre 1791 kam es der Mühle wegen zu einem Prozeß, dessen unvollständige Akten nicht mehr die Ursache verdeutlichen. Dieser Prozeß zog sich bis 1797 hin. In dieser Zeit hieß der Mühleneigentümer Fackert. Dieser Müller machte möglicherweise den Prozeßgrund deutlich: ". . . weil die Gäste zu schlecht kämen." Fackert verlor den Prozeß; dies bedingte eine Nachzahlung von 12 Rtl. In diesen Jahren war wohl die Ölmühle nicht in Betrieb. Einmal wird nämlich eine Zahlung von 20 Rtl. erwähnt. 1798 gelangte ein neuer Vertragstext zum Abschluß. Demnach waren künftig für die Mahl- und Ölmühle 24 Rtl. (d.h. 20 Rtl. preußisch) zu zahlen. Dieser Betrag wird jedenfalls bis 1807 regelmäßig genannt. Von 1807 bis 1820 hatten die Regierungen von Nassau und Preußen diese Abgaben, welche Nassau als zu den Hoheitsrechten gehörig an sich zog, in Empfang genommen. Doch 1820 reklamierte die Fürstliche Rentkammer den "Genuß" der Mühle. Diesem Begehren wurde auch stattgegeben. Von 1821 bis 1847 mußte der jeweilige Müller 20 Rtl. (preußisch) als Wasserlaufzins zahlen. Bei der Ablöseverhandlung erwies es sich als schwierig, daß auch in den vorgelegten Akten mehrmals von Dienst- und Wachgeld gesprochen wurde, jedoch nur vor dem Jahre 1785. Es handelte sich um einen Gulden und einige Kreuzer - zu zahlen außer den 107 Rtl. Es war auch damals nicht zu klären, wie und wann diese zusätzliche Abgabe eingestellt worden war.. Das Jahr 1798 kannte nur die 24 Rtl., die zu zahlen waren, und zwar für die "Altwieder Mühle", zuvor war immer von den "Altenwieder Mühlen" die Rede. Also hatte man die Mahl- und Ölmühle zu einem Werk zusammengelegt.



Die wenigen Mahlgäste kamen damals aus der näheren Umgebung. Die Klage über die ausbleibenden Gäste endete nie. Der Mühlenzwang (Bann) war im wiedischen Land schon 1793 aufgehoben worden. Die Müller zahlten lediglich Wasserlaufzins und einen Betrag für die Mahlgäste. Das Ablösungsgesetz vom 2. März 1850 traf also nur den Wasserlaufzins. Daher machten die meisten Müller Unklarheiten in der vertraglichen Regelung geltend.


Der 1857 begegnende Müller Ludwig Thiel hatte die Mühle im Jahre 1840 gekauft. Er verständigte sich mit dem Fürsten am 9. April 1857 über die zu leistende Ablösesumme.


Nunmehr scheint die Mühle durchgehend in privaten Händen gewesen zu sein. Im Jahre 1829 kaufte der wiedische Fürst von dem dortigen Müller Johann Adam Fackert ein mit Pappeln bestandenes Wiesenstück für 700 Gulden, dessen Größe etwas mehr als ein Morgen betrug. Im Jahre 1841 hieß der Müller Thiel; er kam aus Neuwied. Zum größten Teil seiner Zeit war er damit beschäftigt, die vom Wasser beschädigten Mauern wieder herzurichten. Der Müller Thiel war im Jahre 1870 schon gestorben. Als der neue Müller Johann Nepumuk Crämer (aus Limburg an der Lahn) seine Arbeit aufnahm, wurde er sogleich in einen Prozeß verwickelt. Von ihm verlangte man einen Schadensersatz von 700 Rtl., wohl deswegen, weil der Vorwurf erhoben war, die unzureichenden baulichen Vorrichtungen der Mühle hätten die Wassermassen nicht abzuwehren vermocht. Über die Ursachen jenes Brandes 1870, der die Mühle zum Opfer fiel, läßt sich nur rätseln. Die Mühle scheint aber nicht mehr in Betrieb genommen worden zu sein. Das Grundstück der ehemaligen Mühle mit den möglicherweise noch vorhandenen Bauresten ging 1872 an die Firma Boesner über, die auch die mit Pappeln bestandene kleine Insel oberhalb des Weihers ankaufte, um somit den Wasserlauf besser regulieren zu können. Jedenfalls war die Mühle im Jahre 1880 außer Betrieb.


Die Altwieder Mühle hatte einen ungünstigen geschichtlichen Verlauf, nicht zuletzt der Lage wegen. Es hält sich auch die Meinung, daß die Altwieder in ihrer ersten Zeit am Fuße der Braunsburg die dortige Aubachsmühle aufsuchen mußten. Im Schatten dieser geschichtlichen Ungunst konnte überhaupt die Laubachsmühle auf den Weg zu einer Mahlmühle gebracht werden.


Eine Erinnerung an die Altwieder Mühle, die auch geschichtlich in einem Zusammenhang mit dem dortigen herrschaftlichen Hof gesehen werden muß, ist heutzutage nicht mehr bei den Menschen des Landes vorhanden.


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